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Verordnung (EU) 2023/988 · Artikel 16
Was gedruckt sein muss und was stattdessen im Angebot stehen darf.
Die meisten Konformitätsmängel sind keine fehlenden Papiere, sondern fehlender Druck. Die Verordnung erwartet bestimmte Angaben auf dem Produkt selbst, und ein Eintrag im Angebot ersetzt sie nicht.
Der Identifikationsblock
Das Produkt muss Namen, eingetragenen Handelsnamen oder Marke des Herstellers und dessen Postanschrift tragen, dazu dieselben Angaben der in der Union niedergelassenen verantwortlichen Person. Daneben steht eine E-Mail oder Website als Kontaktstelle.
Wo die Größe des Produkts das unmöglich macht, gehören die Angaben auf die Verpackung oder auf ein Begleitdokument — nicht einfach weggelassen.
Rückverfolgbarkeit
Eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer muss das konkrete Produkt identifizierbar machen. Sie ermöglicht einen gezielten Rückruf statt einer vollständigen Rücknahme, weshalb Behörden früh danach suchen.
Eine einzige unveränderte Modellnummer über vier Produktionsjahre ist meist die Stelle, an der das auseinanderfällt.
Warnhinweise und Anleitungen
Sicherheitsinformationen und Anleitungen müssen in einer Sprache vorliegen, die der Verbraucher im Bestimmungsland versteht. Ein deutscher Käufer, der nur englische Warnhinweise erhält, ist eine Lücke, auch wenn der Hinweis selbst korrekt ist.
Diese Pflicht folgt dem Markt, nicht der Herkunft der Ware, ein einziger englischer Beileger deckt also keinen europaweiten Katalog ab.
Was Sie einem Prüfer zeigen können
Ein Mandat mit Datum und Unterschrift, eine Anschrift, die antwortet, und einen Code, den ein Prüfer vor Ort vom Telefon aus auflösen kann.
Genau darum geht es bei diesem Dienst: Er übersteht den Kontakt mit jemandem, der prüft.
Was ihn von den billigen Angeboten trennt
Die günstigsten Anbieter verkaufen Ihnen eine Anschrift und ein PDF. Keines davon übersteht eine Prüfung, weil keines von außen bestätigt werden kann.
Wir veröffentlichen einen Status, den wir nicht im Nachhinein still ändern können, und das ist der Teil, den Wettbewerber nicht bieten.
Fragen, die uns erreichen
Kann ich die verantwortliche Person nur im Online-Angebot nennen?
Nein. Der Eintrag im Angebot ist ebenfalls verlangt, der Identifikationsblock gehört aber auf das Produkt oder seine Verpackung. Der Zoll prüft den physischen Artikel, nicht Ihre Webseite.
Der Artikel ist zu klein, um eine Anschrift zu drucken. Was dann?
Die Angaben wandern auf die Verpackung oder auf ein Begleitdokument. Die Regel bedenkt kleine Produkte; sie akzeptiert nicht, die Information ganz wegzulassen.
In welchen Sprachen müssen die Warnhinweise stehen?
In denen der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt bereitgestellt wird. Praktisch ist ein mehrsprachiger Beileger für Ihre aktiven Märkte die handhabbare Antwort.
Der Druck ist der Teil, den niemand nachträglich aus einem Dashboard heraus reparieren kann, und deshalb verdient er Aufmerksamkeit vor einer Produktion und nicht danach.
Benennen Sie uns und setzen Sie den Block heute auf Ihr Etikett
Die Benennung wird am selben Werktag ausgestellt, an dem Formular und Zahlung vollständig sind. Unbegrenzte Produkte in jedem Tarif.
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